Hiegelsberger: „Neue Deponien nur, wenn sie auch gebraucht werden“
Die Oberösterreichische Volkspartei fordert eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Deponiegenehmigungen. Künftig soll bei neuen Baurestmassendeponien verpflichtend geprüft werden, ob zusätzliche Kapazitäten tatsächlich notwendig sind. Anlass sind unter anderem die Diskussionen um ein geplantes Deponieprojekt in Weibern im Bezirk Grieskirchen.
„Bei neuen Deponien muss künftig eine einfache Frage beantwortet werden: Brauchen wir diese zusätzlichen Kapazitäten überhaupt? Eine Bedarfsprüfung soll fixer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens werden“, so OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger, der als Bezirksparteiobmann der OÖVP Grieskirchen regelmäßig im Austausch mit den Bürgermeistern und der Bürgerinitiative in der Region steht.
Die OÖVP betont, dass damit keine einzelnen Verfahren politisch vorweggenommen werden sollen. „Dafür gibt es Behörden und klare gesetzliche Regeln. Aber diese Regeln können wir für die Zukunft verbessern. Wer zusätzliche Deponiekapazitäten schaffen will, soll künftig auch darlegen müssen, warum sie gebraucht werden“, sagt Hiegelsberger.
Ob eine Deponie gebraucht wird, wird derzeit nicht verpflichtend geprüft
Nach derzeitiger Rechtslage stehen bei der Genehmigung vor allem die Voraussetzungen für die konkrete Anlage im Mittelpunkt. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht unter anderem den Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Emissionen, Geruch, Staub, Erschütterungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor. Eine verpflichtende Prüfung, ob zusätzliche Deponiekapazitäten tatsächlich benötigt werden, ist hingegen nicht vorgesehen.
Eine Bedarfsprüfung schaffe Klarheit für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft. Hiegelsberger: „Wir wollen wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig Lebensqualität und Landschaft schützen. Wo Bedarf besteht, braucht es Rechtssicherheit. Wo kein Bedarf besteht, muss auch das berücksichtigt werden können“.
