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6-Parteien-Antrag im OÖ-Landtag – Bedarfsprüfung für Baurestdeponien muss kommen!

Gemeinsamer Antrag aller sechs Landtagsparteien – gesetzliche Lücke bei Genehmigung neuer Deponien soll geschlossen werden.

Im Oö. Landtag soll am Donnerstag ein gemeinsamer Antrag aller sechs Parteien zu neuen Baurestdeponien beschlossen werden. Darin wird unter anderem eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Deponiegenehmigungen gefordert: Künftig soll verpflichtend geprüft werden, ob zusätzliche Deponiekapazitäten überhaupt benötigt werden. OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner sowie OÖVP-Landesgeschäftsführer und Grieskirchner Bezirksparteiobmann Florian Hiegelsberger sehen darin ein wichtiges gemeinsames Signal aus Oberösterreich. 

„Wir als OÖVP fordern eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Deponiegenehmigungen. Bei neuen Deponien muss künftig eine einfache Frage beantwortet werden: Brauchen wir diese zusätzlichen Kapazitäten überhaupt? Eine Bedarfsprüfung für Baurestdeponien sollte ein fixer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens werden“, betont Hiegelsberger, der als Bezirksparteiobmann regelmäßig im Austausch mit den Bürgermeistern und der Bürgerinitiative in der Region steht. 

OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner ergänzt: „Die Anliegen und Sorgen der Menschen in der Region müssen ernst genommen werden. Mit dem gemeinsamen 6-Parteien-Antrag gibt der Oö. Landtag ein klares Signal Richtung Bund: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so geändert werden, dass bei neuen Baurestdeponien künftig auch der tatsächliche Bedarf berücksichtigt wird.“ 

Ob eine Deponie gebraucht wird, wird derzeit nicht verpflichtend geprüft

Nach derzeitiger Rechtslage stehen bei der Genehmigung vor allem die Voraussetzungen für die konkrete Anlage im Mittelpunkt. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht unter anderem den Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Emissionen, Geruch, Staub, Erschütterungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor. Eine verpflichtende Prüfung, ob zusätzliche Deponiekapazitäten tatsächlich benötigt werden, ist hingegen nicht vorgesehen. Genau diese gesetzliche Lücke soll geschlossen werden. Eine Bedarfsprüfung würde Klarheit für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft schaffen. „Wir wollen wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig Lebensqualität und Landschaft schützen. Wo Bedarf besteht, braucht es Rechtssicherheit. Wo kein Bedarf besteht, muss auch das berücksichtigt werden können“, so Angerlehner und Hiegelsberger abschließend.