Sommerschule und Kinderbetreuungseinrichtungen: Sicherer Start ins neue Jahr

Durch die Sommerschule können die Schülerinnen und Schüler in Oberösterreich die verpasste Lerninhalte der letzten Monate nachholen und danach unbeschwert in das neue Schuljahr starten. Der sichere Unterricht hat bei uns oberste Priorität und wir sind wir gut auf den kommenden Schulstart vorbereitet!

Wir alle sehnen uns nach einem normalen Start ins neue Arbeitsjahr. Auch in diesem Jahr ist der Start in den Herbst eine besondere Herausforderung, dass wir keine Einrichtungen mehr schließen müssen, dass Klassen nicht vereinzelt ins Distance Learning müssen. Und dennoch sind die Herausforderungen für diesen Herbst andere als im letzten Jahr. Denn wir sehen es an den Zahlen: Die Impfung schützt. Sie schützt jeden einzelnen von uns – und damit uns alle. Viele Pädagoginnen und Pädagogen haben für sich und andere für diesen Schutz gesorgt und seit einigen Wochen ist es auch möglich, dass sich Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren impfen lassen können. Das gibt uns Hoffnung, besser und möglichst ohne flächendeckendeckendes Homeschooling durch den Herbst zukommen.

LH-Stv. Christine Haberlander

Vorgaben für die Sommerschule

Das Bildungsministerium hat Vorgaben für den Schulbetrieb in der Sommerschule erstellt. Diese Vorgaben umfassen unter anderem:

 

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht außerhalb der Klassenräume
  • 3G-Nachweis für Pädagoginnen und Pädagogen (PCR-Tests mit Gültigkeit von 72 Stunden, Antigentest 48 Stunden, muss an der Schule oder einer befugten Stelle durchgeführt werden; für Impfungen und Genesenen-Nachweise gelten die allgemeinen Bundesvorgaben im Rahmen der 3G-Regel)
  • Auch für die Schülerinnen und Schüler gilt die 3G-Regelung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte kein anderer Nachweis erbracht werden, wird an den Standorten 3-mal pro Woche getestet.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Sommerschule wird wöchentlich 1 PCRTest zur Verfügung gestellt.
  • Tests werden wie bereits im vergangenen Schuljahr in den „Ninja-Pass“ eingetragen und gelten dort als Eintrittstests, wo ein 3G-Nachweis verlangt wird
  • Der Zutritt für schulfremde Personen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen sind erlaubt, ebenso der Kontakt mit Erziehungsberechtigten (für alle externen Personen gilt die Maskenpflicht, bei Kontakt mit Schülerinnen und Schülern die 3G-Regel)

 

Impfmöglichkeiten an den Sommerschulen

Zudem wird es während der Sommerschule ein Impfangebot des Landes Oberösterreich geben. Die Bildungsdirektion OÖ organisiert gemeinsam mit dem Roten Kreuz die Impfung an den Standorten der Sekundarstufe II. Mit Beginn der Sommerschule werden die Jugendlichen sowie deren Eltern darüber informiert und können sich für die Impfung anmelden.

 

Hier geht's zur gesamten Presseunterlage