NEUES BUNDESMODELL ZUR MINDESTSICHERUNG TRÄGT DIE HANDSCHRIFT OBERÖSTERREICHS

Mutiges Vorangehen Oberösterreichs hat Anstoß für das heute präsentierte österreichweite Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung gegeben. Bundesmodell trägt oö. Handschrift

28.11.2018 OÖVP-Hattmanndorfer und FPÖ-Mahr: OÖ ist mit Mindestsicherungsreform Vorbild der Republik

 

Zentrale Prinzipien wie Arbeitsanreize, Leistungsgerechtigkeit und Schutz vor Überlastung des Sozialsystems spiegeln sich im neuen Grundsatzgesetz klar wider.

„Oberösterreich ist mit seiner gerechten Reform der Mindestsicherung Vorreiter und Vorbild für die gesamte Republik“, betonen OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr.

Das mutige Handeln Oberösterreichs war für die Entstehung des heute präsentierten neuen Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung maßgeblich. „Das Bundesmodell trägt oberösterreichische Handschrift -  zentrale Prinzipien wie Arbeitsanreize, Leistungsgerechtigkeit und Schutz vor Überlastung des Sozialsystems spiegeln sich im neuen Grundsatzgesetz klar wider.“

 

Fokus auf Arbeitsanreiz und Integrationswilligkeit

Genau wie im oö. Modell gibt es im Bundesmodell einen spürbaren Unterschied zwischen jenen, die arbeiten wollen und Steuern zahlen, und jenen, die ausschließlich von Sozialleistungen leben. „Für uns war immer klar, dass sichArbeit und Leistung lohnen müssen“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Auch legt das Bundesmodell mittels eines sogenannten „Arbeitsqualifizierungsbonus“ gleich wie in Oberösterreich den Fokus auf Arbeitsanreize. In Oberösterreich wurde dazu im Rahmen der Reform ein eigener „Jobbonus“ eingeführt.

Darüber hinaus wurde im neuen Grundsatzgesetz nun festgelegt: Wer nach Österreich kommt und die volle Mindestsicherung will, muss Deutsch lernen, sich um Arbeit bemühen und sich integrieren. In Oberösterreich wurde vor dem gleichen Hintergrund ein Integrationsbonus eingeführt.

Das neue Gesetz hat ganz klar die gleichen politischen Ziele wie die Reform in Oberösterreich, nur die juristische Ausgestaltung ist anders“, so Hattmannsdorfer und Mahr.  

Das neue Grundsatzgesetz kommt 2019. Oberösterreich wird das Gesetz prüfen und die Bestimmungen in Oberösterreich dementsprechend anpassen.

 

21.11. EugH Entscheidung zur Mindestsicherung

Der EuGH hat eine Entscheidung zur Oö. Mindestsicherung für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gefällt. „Wir respektieren das EuGH-Urteil zur Mindestsicherung, stehen aber weiterhin klar zu unseren Prinzipien: zu Arbeitsanreizen, zu Leistungsgerechtigkeit und dazu, unser Sozialsystem vor Überlastung zu schützen", so OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer. Eines unserer zentralen Ziele haben wir in jedem Fall erreicht: Das mutige Vorangehen Oberösterreichs gab den Anstoß für eine österreichweite Mindestsicherungs-Regelung, die noch in dieser Woche präsentiert werden soll. In diese Regelung sind auch unsere Prinzipien eingeflossen.“ Oberösterreich hat im Bereich Flüchtlingshilfe mehr getan, als jedes andere Bundesland. Wer verfolgt wird, bekommt Schutz und Hilfe. Mit der Reform der Mindestsicherung haben wir aber ein klares Signal gesendet, dass Soziallleistungen kein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge sein dürfen.

Geprüft wurde die seit Juli 2016 in Oberösterreich geltende Mindestsicherungsregelung für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Letztere hat das Oö. LVwG bereits im März 2017 als europarechtskonform bestätigt. Nun ging es um die Frage, ob die Regelung auch für befristete Asylberechtigte gelte. Seit 1. Juli 2016 ist in Oberösterreich die "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Sie sieht monatlich 560,- Euro netto für Einzelpersonen vor: 365 Euro für Verpflegung und Wohnen plus 155 Euro Integrationsbonus plus 40 Euro Taschengeld.