Wie nun öffentlich bekannt wurde, hat das Bezirksgericht Linz in einer Causa zur Wohnbeihilfe entschieden, dass für den Bezug der Wohnbeihilfe der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht zumutbar sei. In der Causa hatte das Land OÖ einem gebürtigen Türken die Wohnbeihilfe gestrichen, weil er den geforderten Nachweis über seine Deutschkenntnisse nicht erbracht hat. Der Mann hat das Land daraufhin geklagt.
Selbstverständlich ist das Urteil der Richter zu respektieren. Aber es ist eine Entscheidung gegen den Hausverstand. Denn der Hausverstand sagt, dass jene, die bei uns ihren Lebensmittelpunkt haben wollen, auch entsprechend die deutsche Sprache können und auch nachweisen müssen. Deutsch ist und bleibt der Schlüssel für Arbeit, Integration und ein gutes Miteinander.