Heiliger Nikolaus in den Kindergärten: Das gilt in Oberösterreich.
2016 wurde Brauchtum gesetzlich abgesichert: Gesetz trägt die Handschrift vom heutigen LH Thomas Stelzer.
In Oberösterreich ist klar geregelt: Der Heilige Nikolaus (6. Dezember) hat in den Kindergärten seinen festen Platz. Grundlage dafür ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2016. Damals wurde im Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die sogenannte Brauchtumsklausel verankert – umgesetzt von Thomas Stelzer in seiner damaligen Funktion als Bildungsreferent in der Landesregierung.
Konkret heißt es im Gesetz (§ 4 Abs. 3 Z 4 lit. a), dass Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ihre Aufgaben wahrnehmen, „indem auf die traditionellen Feste und Feiern im Jahreskreis Bedacht genommen und regionales Brauchtum vermittelt wird“.
Landeshauptmann Thomas Stelzer stellt dazu klar: „Christliche Feste wie der Nikolo gehören zu unserem Brauchtum und zu unseren Traditionen. Sie haben in unseren Kindergärten selbstverständlich ihren Platz – weil sie Teil unserer Kultur sind, zu der wir uns klar bekennen. Deshalb habe ich diese Klarstellung vorangetrieben.“
Damit ist bis heutige eindeutig: Traditionelle Feste wie der Nikolaus gehören zum Bildungsalltag in Oberösterreichs Kindergärten. In Oberösterreich sind die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mehrheitlich in der Verantwortung von Gemeinden, Städten oder privaten Trägern wie Vereinen, Pfarren oder gemeinnützigen Organisationen. Für sie alle gilt derselbe gesetzliche Rahmen: Traditionen und regionale Bräuche sollen bewusst gelebt und an die jüngste Generation weitergegeben werden.
