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Genehmigungsverfahren dürfen nicht zum Selbstfaller für unseren Wirtschaftsstandort werden

Am Montag, 22. Dezember, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die weitere Vorgangsweise bei der Errichtung einer neuen Donaubrücke auf Höhe Mauthausen (OÖ). Für das Land Oberösterreich ist der Fall exemplarisch für die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung dringend notwendiger Infrastrukturprojekte. Landeshauptmann Thomas Stelzer nimmt dies zum Anlass, einen eindringlichen Appell an den Bund und die Europäische Union zu richten, die Hürden für Großprojekte spürbar abzubauen.

Genehmigungsverfahren und Umweltauflagen dürfen nicht zum Selbstfaller für unseren Wirtschaftsstandort werden. Wir nehmen die Bundesregierung und die Europäische Union beim Wort, dass nun Initiativen für weniger Bürokratie und schnellere Verfahren umgesetzt werden. Weniger Auflagen bedeuten nicht nur kürzere Verfahren, sondern auch niedrigere Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Davon hängen unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wohlstand ab“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer und ergänzt: „in Oberösterreich reduzieren wir konsequent die Bürokratie und vereinfachen Verfahren.“

Wie stark langwierige Verfahren Investitionen blockieren können, zeigt das Beispiel der Donaubrücke Mauthausen deutlich: Das Projekt wurde Anfang Juli 2022 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht, im Februar 2024 erging ein positiver Bescheid – und dennoch durfte mit Stand Dezember 2025 noch kein Baubeginn erfolgen.

Dieses Projekt ist für die gesamte Wirtschaftsregion von immenser Bedeutung. Überbordende Auflagen und komplexe Verfahren sind der Grund, warum es nach all den Jahren nun beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Die Bundesregierung hat eine Verschlankung der Genehmigungsverfahren angekündigt. Ich gehe davon aus, dass nach dem erfreulichen Beschluss der Energiegesetze nun mit hohem Tempo an dieser Reform gearbeitet wird und bereits im kommenden Jahr konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Alles andere wäre ein Schuss ins eigene Knie“, so Stelzer.

 

Bürokratie als wachsender Bremsklotz

Die Auswirkungen der Bürokratie sind längst spürbar: Sieben von zehn Unternehmerinnen und Unternehmern sehen laut Erhebungen die Bürokratie als größten Bremsklotz für die Wettbewerbsfähigkeit. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Bürokratie in Österreich werden – durch EU- und nationale Gesetzgebung – auf bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Auf Oberösterreich umgelegt entspricht das rund 2,5 Milliarden Euro jährlich. „Der Grundsatzbeschluss der Bundesregierung muss im nächsten Jahr mit konkreten Maßnahmen auf die Straße gebracht werden. Hinter diesen wenigen Zeilen steckt die Chance, dass Österreich international wieder wettbewerbsfähiger wird“, unterstreicht Landeshauptmann Stelzer.

Laut dem UVP-Bericht der Bundesregierung dauern Umweltverträglichkeitsprüfungen in Österreich im Schnitt zwei Jahre und 1,4 Monate. Besonders betroffen sind Projekte der Energie-, Infrastruktur- und Abfallwirtschaft. „Es ist in Österreich und in der Europäischen Union höchste Zeit, wieder stärker darüber zu sprechen, wovon wir leben – und nicht nur, wie wir leben“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer abschließend.

 

Im Grundsatzbeschluss der Bundesregierung vom 3. Dezember 2025 heißt es dazu:

„Mit der UVP-G-Novelle soll durch Vereinfachung, Vereinheitlichung und Rechtsbereinigung im Gesetzestext eine weitere Straffung und Beschleunigung der UVP-Verfahren erreicht werden.“