Bezahlkarte für Asylwerber startet in Oberösterreich

Im Juli startet der Pilotbetrieb einer Sachleistungskarte für ausgewählte Einrichtungen der Bundes- und Landesgrundversorgung.

Im Juli startet der Pilotbetrieb einer Sachleistungskarte für ausgewählte Einrichtungen der Bundes- und Landesgrundversorgung.

"Wir bieten jenen, die vor Krieg und Terror flüchten, natürlich Schutz, Sicherheit und hier vor Ort die notwendige Unterstützung. Diese Hilfe darf aber nicht missbräuchlich verwendet werden. Eine Sachleistungskarte ist eine gute, sichere Lösung – die Menschen bekommen die Hilfe, die sie brauchen, mit der Sicherheit, dass die Unterstützung so verwendet wird, wie sie gedacht ist." 

– Landeshauptmann Thomas Stelzer –

 

Österreichweit soll eine Sachleistungskarte in der Grundversorgung eingeführt werden, mit dem Ziel:

  • Missbrauch zu verhindern und die finanziellen Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen
  • die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen soll
  • die Leistungserbringung zu standardisieren

In enger Abstimmung starten das Land Oberösterreich, das Bundesministerium für Inneres und die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gemeinsam den Pilotbetrieb einer Sachleistungskarte in ausgewählten Quartieren in Oberösterreich ab Juli 2024. Ziel des Pilotbetriebes ist es, die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen.

Warum eine Sachleistungskarte?

Die Sachleistungskarte bringt eine Vereinfachung in der Verwaltung und ist ein erster Schritt bei der Digitalisierung der Grundversorgung in Oberösterreich.

Die Umsetzung der Sachleistungskarte in Oberösterreich ist der erste Schritt im Zuge der Digitalisierung der Grundversorgung, mit dem Ziel die Abläufe und Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen. Die aktuelleren Prozesse sind auf Grund der Vielzahl an beteiligten Organisationen (Grundversorgungsstelle des Landes, Quartierbetreiber, NGOs) und den über die Jahre gewachsenen Aufgaben und Notwendigkeiten komplex und gleichzeitig nur zu einem geringen Teil digitalisiert. Es fehlen entsprechende digitale Schnittstellen und Lösungen.

Am Beispiel der Sachleistungskarte wird dies augenscheinlich:

  • Bis lang wurden die Leistungen bar durch die Quartiergeber an die Asylwerber mehrmals im Monat ausbezahlt. Der Empfangsnachweis gegenüber der Grundversorgungsstelle des Landes erfolgt über handschriftliche Empfangslisten.
  • Durch die Sachleistungskarte greifen Land Oberösterreich und der Quartierbetreiber auf ein gemeinsames elektronisches Verwaltungssystem zu und geben dort die Zahlungen an die Asylwerber frei. Durch die Überweisung ist gleichzeitig der Empfangsnachweis gegeben.

 

Die Sachleistungskarte im Überblick

Rahmenbedingungen:

Für die Umsetzung des Pilotbetriebs wurde seitens Land und Bund die bereits existierende Social Cardausgewählt. Bei der Auswahl fand ein intensiver Austausch mit den Behörden in Deutschland, speziell in Bayern statt. Die Social Card wird bereits in 23 Landkreisen und Kommunen in Deutschland im Bereich Asylversorgung eingesetzt, beispielsweise in der Hansestadt Hamburg, in der Stadt Leipzig, Wolfsburg sowie zahlreichen Landkreisen in Thüringen.

  • guthabenbasierte Debitkarte auf VISA Basis
  • Bargeldbehebung bis 40 Euro möglich
  • kein eigenes Bankkonto erforderlich
  • jeder Karte wird ein individueller IBAN zugeordnet, mit dem die Sozialleistung per Überweisung übermittelt wird
  • die Verwaltung erfolgt einfach mittels App, die in 19 Sprachen vorhanden ist.

Leistungen auf der Sachleistungskarte
(Beträge für organisierte Unterbringung)

  • Verpflegungsgeld (7 € je Tag; 5 € für Minderjährige)
    • Taschengeld (für Kinder bis 3 Jahre, 40 € pro Monat)
    • Schulgeld (max. 16,67 pro Monat)
  • In einem nächsten Ausbauschritt folgt das Bekleidungsgeld (12,50 € pro Monat)
  • Die Leistungen für Minderjährige (bis 18 Jahren) werden den Eltern zusätzlich auf die Karte gebucht.

 

Einsatzgebiet:

  • Bargeldbehebung bis 40 Euro im Monat
  • Zahlung bei herkömmlichen Zahlungsterminals
  • Regionale Beschränkung auf Österreich
  • Keine Auslandsüberweisungen
  • Ausschluss von bestimmten Bereichen wie Glücksspiel, Pornografie, österreichische Lotterien, Crypto, Money Orders, ..