Für uns ist klar, dass das Erlernen der deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung ist, um am Arbeitsmarkt fußfassen und sich selbst erhalten zu können. Daher bekennen wir uns eindeutig dazu, dass es eine Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache braucht.
Die heutige EuGH-Entscheidung ist dahingehend eine Bestätigung, dass die Verknüpfung von Voraussetzungen in Form von Deutschkenntnissen für den Bezug von Sozialleistungen wie der Wohnbeihilfe wie erwartet auch dem EU-Recht grundsätzlich nicht widerspricht.
Im Gegensatz zur Meinung des Generalanwalts, wonach Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige nicht zulässig seien, da die Wohnbeihilfe rechtlich als Kernleistung zu beurteilen sei, legt sich der EuGH in seiner heutigen Entscheidung dazu nicht fest. Vielmehr verweist der EuGH auf eine diesbezügliche Entscheidungszuständigkeit des Landesgerichtes. „Zudem hat der EuGH festgehalten, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen, die unterschiedslos für alle Drittstaatsangehörigen gilt, im vorliegenden Zusammenhang weder der Grundrechtecharta entgegensteht noch eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgebot darstellt.“, so Hattmannsdorfer.
„Etwaige weitere gerichtliche Erkenntnisse durch das nun zuständige Landesgericht – auch wenn sich durch das heutige EUGH-Urteil zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf ergibt – werden wir selbstverständlich respektieren und in der Umsetzung berücksichtigen“, stellt Hattmannsdorfer klar.
„Deutsch ist die Grundvoraussetzung für gelungene Integration!“
So habe auch der jüngste ÖIF-Integrationsreport für Oberösterreich die Wirksamkeit von Deutschkenntnissen für eine gelungene Integration bestätigt. „Der Anteil von Jugendlichen ohne Pflichtschulabschluss ist bei jenen mit nichtdeutscher Umgangssprache mehr als viermal so hoch als bei jenen mit deutscher Umgangssprache“, zeigt Hattmannsdorfer auf. Ein ähnliches Bild zeige sich bei der Arbeitslosenquote: Diese ist laut ÖIF-Report in Oberösterreich bei Ausländern mit 11,1 Prozent mehr als doppelt so hoch ausgewiesen als bei österreichischen Staatsangehörigen mit 5,5 Prozent. Mit 10,7 Prozent waren Jugendliche mit Migrationshintergrund auch deutlich öfter weder erwerbstätig noch in Ausbildung als Jugendliche ohne Migrationshintergrund (3,9 Prozent).