Sozialhilfeausführungs-gesetz Oberösterreich: Ausgestaltung und Details

Am 1. Juni 2019 trat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes in Kraft. Dieses hat neben seinem verbindlichen Rahmen eine Reihe sogenannter Kann-Bestimmungen, welche die Bundesländer durch ein Ausführungsgesetz näher zu bestimmen haben. Die Länder wurden verpflichtet, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2020 ein solches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu erlassen. In der nächsten Sitzung des Oö. Landtags am kommenden Donnerstag soll das oberösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (Oö. SoHAG) beschlossen werden. Dem gingen intensive Beratungen im Unterausschuss gemeinsam mit der Fachabteilung sowie ein Begutachtungsverfahren voraus.

"Mit der Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes werden die Grundprinzipien der sozialen Fairness nun auch bundesweit wiederhergestellt. Ohne das Vorangehen aus Oberösterreich wäre diese Regelung nicht zustande gekommen“, betont OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer. „Ganz besonders freut mich als Sozialsprecher, dass es durch diese Neuregelung zu einer deutlichen Besserstellung für Menschen mit Beeinträchtigung und für Alleinverdiener kommt. Dazu bekennen wir uns im Sinne der sozialen Verantwortung. Entscheidend ist auch die Deutsch-Pflicht, die nötig ist, um den vollen Sozialhilfe-Betrag abrufen zu können. Wir haben immer klar gesagt, dass wir eine neue Gerechtigkeit brauchen, die den Schwachen hilft, aber nicht diejenigen subventioniert, die das Sozialsystem ausnützen." 

"Die neue Sozialhilfe orientiert sich am bisherigen Mindestsicherungs-Modell Oberösterreichs. Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit sind auch weiterhin verwirklicht. Besonders wichtig war uns die Verankerung eines Bonus jeweils für alleinerziehende und beeinträchtigte Personen. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen", sagt FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. "Es muss aber auch einen spürbaren Unterschied zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen geben. Das wird durch die dynamische Deckelung der Leistungen sichergestellt. Wesentlich war für uns auch, dass ausreichende Deutschkenntnisse die Voraussetzung für die volle Sozialhilfe sind."

Zentrale Prinzipien der neuen Sozialhilfe

Bereits in den Jahren 2016 und 2017 ging Oberösterreich mit der Reform der Oö. Mindestsicherung wegweisend voran. Diese Regelungen waren Vorbild für das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die zentralen Prinzipien des oö. Modells wurden in das neue Grundsatzgesetz übernommen, insbesondere:

  • Verankerung von Arbeitsanreizen: Der Fokus ist auf die (Wieder-) Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben gerichtet. Es wird ein spürbarer Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen hergestellt. Es kann nicht sein, dass eine Familie, in der der Vater beispielsweise 2.200 brutto verdient und die Mutter zusätzlich geringfügig arbeiten geht, das gleiche bekommt, wie eine Familie, die ausschließlich von Sozialleistungen lebt.
  • Fokus auf Deutsch: Die Integrationswilligkeit und das Erlernen der deutschen Sprache sind Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen. Denn der Spracherwerb dient der Integration und der raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
  • Soziale Verantwortung: Oberösterreich bekennt sich klar zur Unterstützung von Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und gewährt daher die maximal möglichen Sätze. Auch für Beeinträchtigte und Alleinerziehende ist der höchstmögliche Bonus vorgesehen. Diese Personengruppen werden verstärkt unterstützt. Eine deutliche Besserstellung gibt es auch für Menschen mit Beeinträchtigung durch das Angleichen der Richtsätze ehemaliger „SMEK-Bezieher“ (Subsidiäres Mindesteinkommen).