Vor kurzem hat die Bundesregierung ein neues Corona-Hilfspaket für betroffene Branchen vorgestellt. Der angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen kann ab 6.11. beantragt werden.
Folgende Maßnahmen wurden zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitsplätze beschlossen:
- Betroffene Unternehmen bekommen in dem Zeitraum der angeordneten Schließung 80% ihres Netto-Umsatzes bis € 800.000 ersetzt. Bestimmte Corona-Hilfen (wie Landesförderungen, 100% Garantien für Kredite) müssen gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen.
- Unternehmen, die nicht direkt von der Schließung betroffen sind, aber aufgrund von Covid-19 Umsatzeinbußen haben, sollen im November einen Fixkostenzuschuss bis zu € 800.000 bekommen.
- Angepasstes Kurzarbeitsmodell: Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist möglich, auch die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 Prozent im November. Die Beschäftigten werden weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten.
- Für jene indirekt betroffenen Branchen, die zum Großteil von Unternehmen abhängen (zB Wäscherei eines Hotels) gibt es in der Abstimmung mit der Wirtschaftskammer weitere Maßnahmen.
- Kunst & Kultur: Analog zu den betroffenen Branchen, werde man auch sicherstellen, dass auch Vereine den 80%igen Umsatzersatz beantragen können. All jene Vertreter der Kulturbranche, bei denen die bisherigen Unterstützungen nicht anwendbar waren, erhalten einen eigenen mit 10 Millionen Euro dotierten Sonderfördertopf, der in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden und noch heuer zur Verfügung stehen soll. Weiters soll es eine Sonderzahlung von 1.300 Euro - einen so genannten "Lockdownbonus" - für Künstler aus dem Überbrückungsfonds geben.
Voraussetzung für einen Antrag auf Umsatzersatz sind: Sitz/Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren sowie Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.