OÖVP schlägt 3 Punkteplan für Bundesregierung vor, die rasch angegangen beziehungsweise umgesetzt werden müssen:
- Schnellere Asylverfahren:
- durch Vorziehung einer noch offenen zweitinstanzlichen Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht auf Grund von „Gefahr im Verzug“ oder „öffentlichem Interesse“
- durch Aufstockung des zuständigen Personals
- Konsequente Abschiebung straffälliger Asylwerber:
- Bei Straftaten soll ein beschleunigtes Asylaberkennungsverfahren eingeleitet werden, indem Verfahren für straffällig gewordene Asylwerber vorgezogen werden. Außerdem sollen bereits rechtskräftig verurteilte Asylwerber konsequenter abgeschoben werden. Weiters sollte der Strafrahmen, der zu einer Abschiebung führt, deutlich verkleinert werden.
- Bei Straftaten soll ein beschleunigtes Asylaberkennungsverfahren eingeleitet werden, indem Verfahren für straffällig gewordene Asylwerber vorgezogen werden. Außerdem sollen bereits rechtskräftig verurteilte Asylwerber konsequenter abgeschoben werden. Weiters sollte der Strafrahmen, der zu einer Abschiebung führt, deutlich verkleinert werden.
- Identifikation auffälliger Asylwerber:
- Konsequentes „Sreening System“ und verbindliche Meldungen von Auffälligkeiten an das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen. Dabei bedarf es eines intensiven und verpflichtenden Informationsaustausches zwischen den beteiligten Behörden.
- Unterbringung von auffälligen Asylwerbern in eigenen Sonderversorgungsquartieren.
Wenn jemand Schutz in unserem Land sucht, dann muss er sich an die Regeln und Gesetze halten. Wo das nicht der Fall ist, muss es die Möglichkeit für rasche Konsequenzen geben. Fakt ist aber auch, dass wir Asylwerber nicht pauschal und undifferenziert verdächtigen oder gar verurteilen.