OÖVP-Hattmannsdorfer "Bekennen uns weiterhin zur längst notwendigen Reformierung der Mindestsicherung"

Nehmen VfGH-Entscheidung zur Kenntnis – Bund ist gefordert, das Grundsatzgesetz zu reparieren

"Die Entscheidung des VfGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch weiterhin zur Reformierung der Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz, Leistungsgerechtigkeit und Integrationswilligkeit", sind sich FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer in ihrer ersten Reaktion auf die heute veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vom Bund einig. Aufgehoben wurden der Arbeitsqualifizierungsbonus und die Höchstsätze für Kinder.

 

"Wir haben in Oberösterreich gehandelt und das Ausführungsgesetz unserer politischen Verantwortung entsprechend rechtzeitig und rechtmäßig umgesetzt. Oberösterreich hat vorhandene Möglichkeiten ausgeschöpft, um einzelne Personengruppen – wie etwa Alleinerziehende oder Menschen mit Beeinträchtigung – verstärkt zu unterstützen. Der Bund ist jetzt gefordert, das Grundsatzgesetz zu reparieren", betont OÖVP-Hattmannsdorfer 

 

"Es muss weiterhin gewährleistet sein, dass ausreichende Deutschkenntnisse als Zeichen der Integrationswilligkeit an den Erhalt von Sozialleistungen geknüpft sind. Hier ist der Bund gefordert, das im neuen Gesetz zu verankern", so Hattmannsdorfer zum aufgehobenen Arbeitsqualifizierungsbonus.

 

"Die oberösterreichische Regelung zur Deckelung der Mindestsicherung für Haushaltsgemeinschaften wurde vom Verfassungsgerichthof vor einem Jahr bestätigt. Leider wurde dieses Modell vom Bund juristisch nicht eins zu eins übernommen",  sagen Hattmannsdorfer.