Mit der fortschreitenden Digitalisierung sind auch Investitionen verbunden, die die Gemeinden als Schulerhalter zu tätigen haben. Zudem sind die Kompetenztestungen ab der NMS ab dem Schuljahr 2020/21 verpflichtend in digitaler Form abzuhalten. Mittelfristig werden diese Testungen an allen Schultypen in digitaler Form erfolgen. LR Hiegelsberger und ich haben uns entschieden, Digitalisierung an den Schulen weiterhin zu fördern. Aber punktgenauer! Wir haben ein Konzept erarbeitet, wie die bisherige Digitalisierungsförderung noch besser an den Schulen ankommt. Ab 1. Jänner 2020 stellen wir über die Abteilung Gesellschaft und das Gemeinderessort insgesamt vier Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre für den Ausbau der technischen Voraussetzungen zur Verfügung: Die Schulerhalter können die Förderung nach einem Stufenmodell für jene Digitalisierungsprojekte verwenden, die technisch am dringendsten erscheinen oder pädagogisch am notwendigsten sind.
Damit verbunden ist die finale Ausbaustufe des oö. Schulnetzwerkes in Entsprechung der „Agenda Digitale Bildung OÖ“ geplant. Dieses Schulnetzwerk bezeichnet kein Netzwerk an einem einzelnen Schulstandort, sondern vielmehr den Verbund aller am Schulnetz teilnehmenden Schulen mittels einer gemeinsamen Verwaltung, dem ein zentrales und dezentrales Sicherheitskonzept zugrunde liegt.
Der Internetzugang selbst wird über Schulprovider, die mit der Education Group zusammenarbeiten, oder über alternative Internetanbieter realisiert. Es trägt wesentlich zur Entlastung der IT-Verantwortlichen bei und erhöht gleichzeitig das Schutzniveau an den Schulen deutlich.
Das Land OÖ hat die Education Group beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welches den Standorten bei ihren technischen Problemstellungen unterstützt. So gibt es ab 2020 die Möglichkeit einer standardisierten Vor-Ort Beratung für Schulen an Gemeindestandorten inklusive einer den Ausstattungsrichtlinien entsprechenden Empfehlung. Damit will man die Schulen auf ihrem Weg hin zur passenden Ausstattung optimal begleiten.
Was wird gefördert?
- Stufe 1 – einmalige Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellem Breitband-Glasfaser-Internet Anschlüssen für die öffentlichen Pflichtschulstandorte
- Stufe 2 – bei gegebenen Breitband-Glasfaser-Anschluss wird die Inhouse-Verteilung innerhalb der Schule gefördert.
- Stufe 3 – bei Erfüllung von Stufe 1 und 2 werden Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert (z.B. Notebooks, Tablets, Beamer)
Die von Seiten des Landes OÖ zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden bei der Neuauflage der Digitalisierungsförderung dem Index angepasst und decken 2/3 der
anerkannten Gesamtkosten ab.
Bei Gemeinden mit
- bis zu 2 Schulstandorten: maximale Förderhöhe 14.600 Euro
- 3 bis zu 5 Schulstandorten: maximale Förderhöhe 18.600 Euro
- mehr als 5 Schulstandorten: maximale Förderhöhe 22.600 Euro