Hattmannsdorfer: „Sozialhilfeausführungsgesetz vollendet Weg der sozialen Gerechtigkeit, der in Oberösterreich mit der Reform der Mindestsicherung begonnen hat“

Leistungsgerechtigkeit, Integrationswilligkeit und soziale Verantwortung als zentrale Eckpfeiler

Der oö. Landtag wird heute das Sozialhilfeausführungsgesetz für Oberösterreich mit Stimmenmehrheit von OÖVP und FPÖ beschließen. Oberösterreich wird damit das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes fristgerecht mit 1.1.2020 umsetzen. „Mit der neuen Sozialhilfe wird der Weg der sozialen Gerechtigkeit vollendet, der in Oberösterreich mit der Reform der Mindestsicherung begonnen hat“, sind sich FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer einig.

Die Grundprinzipien der neuen Sozialhilfe waren schon bisher im Modell der oberösterreichischen Mindestsicherung verankert:

Leistungsgerechtigkeit und Fokus auf Arbeitsanreize

Die Sozialhilfe unterstützt die Bezieher dabei, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Menschen, die aus der Sozialhilfe heraus eine Arbeit finden, haben für insgesamt 12 Monate die Möglichkeit, bis zu 35 Prozent ihres Nettoeinkommens zusätzlich als anrechnungsfreies Einkommen zu erhalten (Job-Bonus). „Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Es kann nicht sein, dass eine Familie, in der Vater und Mutter arbeiten gehen, nicht mehr bekommt als eine, die ausschließlich von Sozialleistungen lebt. Wir wollen Menschen nicht alimentieren, sondern aktivieren“, so Hattmannsdorfer und Mahr.

Deutsch als Schlüssel zur Sozialhilfe

Wer die volle Sozialhilfe erhalten will, muss sich integrieren und Deutsch auf einem gewissen Niveau können. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen wird ein Teil der Sozialhilfe für Deutschkurse zweckgewidmet.

Soziale Verantwortung: deutliche Besserstellung von Alleinerziehenden und Behinderten

Sozialleistungen sollen all jenen zugutekommen, die sie tatsächlich brauchen. Oberösterreich schöpft daher die Maximalsätze des Grundsatzgesetzes aus. Menschen mit Beeinträchtigung wird der höchstmögliche Bonus gewährt (160 Euro). Alleinerzieher werden mit zusätzlichen Leistungen für ihre Kinder bessergestellt (Alleinerzieher-Bonus).

Eine deutliche Besserstellung für Menschen mit Beeinträchtigung gibt es zudem durch das Angleichen der Richtsätze ehemaliger SMEK-Bezieher (Subsidiäres Mindesteinkommen) an die Richtsätze der Sozialhilfe (von 683 Euro auf 885 Euro). Und der Job-Bonus wird künftig auch für Beeinträchtigte gelten, die im Rahmen der Fähigkeitsorientierten Aktivität einer Arbeit nachgehen.

„Es ist uns wichtig, dass es in Oberösterreich weiter ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen. Die Sozialhilfe stellt nicht nur die soziale Treffsicherheit, sondern auch die Gerechtigkeit für arbeitende Menschen und die langfristige Finanzierbarkeit sicher“, betonen Mahr und Hattmannsdorfer abschließend.