Haberlander/Winzig: „Beibehaltung des Quotensystems im Medizinstudium ist wichtige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung“

Da seit dem Jahr 2005 der Zugang zu den österreichischen Hochschulen für alle Unionsbürger grundsätzlich freisteht, erfolgte mit dieser Veränderung ein deutlicher Anstieg ausländischer Studierender, die im Heimatland keinen Studienplatz erhielten. Der darauffolgende Anstieg der ausländischen Studenten konnte nur durch ein Quotensystem eingebremst werden: Circa 75 Prozent der Studienplätze werden für Studierende mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent für Unionsbürger und fünf Prozent für Drittstaatsangehörige. Dieses Quotensystem wurde durch die Europäische Kommission nach zehnjähriger Überprüfung 2017 bestätigt.

„Die Erfahrung zeigt, dass sich Ärztinnen und Ärzte oft dort niederlassen, wo sie ihr Studium absolviert haben – zumindest, wenn sie aus dem Land stammen, in dem sie studiert haben. Ausländische Studentinnen und Studenten suchen dagegen oft den Weg zurück in ihr Heimatland. Die Einführung der Quotenregelung war eine wichtige Voraussetzung, um den Ärztinnen- und Ärzte-Nachwuchs im Land mittel- und langfristig zu sichern. Denn die zunehmenden Schwierigkeiten der Sozialversicherung, offene Vertragsarztstellen zu besetzen, zeigen eindrücklich die Notwendigkeit, mindestens die bestehende Regelung zu erhalten. Denn nur so kann ausreichender Nachwuchs für die Versorgung im Land ausgebildet werden.

Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Mag.a Christine Haberlander

Müssen ärztliche Versorgung im Land schützen

Nationalrätin Angelika Winzig, OÖVP-Spitzenkandidatin zur EU-Wahl, schließt sich dieser Forderung an und will auch auf EU-Ebene für die Beibehaltung eintreten: „Ein großer Teil der Ärzte im niedergelassenen Bereich wird in unserem Bundesland in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen. Die Quotenregelung für das Medizinstudium muss daher beibehalten werden. Das bedeutet, dass auch in Zukunft 75 Prozent der Studienplätze an der Medizinfakultät in Linz für österreichische Studierende zur Verfügung stehen müssen, um die ärztliche Gesundheitsversorgung im Land zu schützen.“