„Es braucht jedenfalls eine Sicherungshaft, um verurteilte afghanische Straftäter in Verwahrung zu halten, wenn Abschiebungen vorrübergehend nicht mehr möglich sein sollten.“

OÖVP-Hattmannsdorfer zur aktuellen Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan drängt die Oberösterreichische Volkspartei auf rasche Vorkehrungen, damit verurteilte afghanische Straftäter nicht zu einer Gefährdung in Österreich werden können: „Wenn nach den dramatischen Entwicklungen vom Wochenende Abschiebungen nach Afghanistan vorerst nicht mehr möglich sein sollten, darf es jetzt zu keinem Vakuum bei den Abschiebungen kommen. Es müssen daher rasch Vorkehrungen getroffen werden, um verurteilte und zur Abschiebung vorgesehene Straftäter in Verwahrung zu behalten“, erwartet sich OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

Konkret schlägt die OÖVP vor, hierfür das Instrument der Sicherungshaft in Umsetzung zu bringen: „Wenn Abschiebungen auf Grund von fehlenden Strukturen in der Verwaltung oder kriegerischen Handlungen in Afghanistan derzeit nicht mehr möglich sein sollten, müssen unsere Behörden die Möglichkeit erhalten, Gefährder und verurteilte afghanische Straftäter in Verwahrung zu halten. Mit der Verhängung einer Sicherungshaft für verurteilte Straftäter und Gefährder soll die Lücke zwischen der Abschiebe-Entscheidung und deren Durchführung überbrückt werden“, so Hattmannsdorfer.

 

Geht es nach dem OÖVP-Landesgeschäftsführer, soll das Instrument der Sicherungshaft auch für weitere Bereiche zur Anwendung kommen. „Die Sicherungshaft soll auch für verurteilte Straftäter und Gefährder zur Anwendung kommen, die sich einer Abschiebung widersetzen. Personen, welche die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden, müssen in Sicherungshaft genommen werden können“, bringt Hattmannsdorfer ein.

 

Hattmannsdorfer verweist auf gängige Praxis in anderen Ländern und vereinbartes Regierungsprogramm

Hattmannsdorfer verweist darauf, dass dieses Rechtsinstrument in vielen anderen Ländern bereits üblich ist und auch im Regierungsprogramm verankert ist: „Die Möglichkeit der Sicherungshaft ist in 15 europäischen Ländern bereits geübte Praxis. Dazu zählen etwa Belgien, Niederlande oder Luxemburg. Nachdem die Sicherungshaft auch bereits im Regierungsprogramm vereinbart ist, muss sie für die sich nun abzeichnenden Herausforderungen rasch umgesetzt werden“, pocht der OÖVP-Landesgeschäftsführer auf Tempo bei der Umsetzung.

 

Konkret steht im Regierungsproramm vereinbart, dass „ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden soll für Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden.“