Eine Ausbildung zur Alltagsbegleitung wird schon für 16-Jährige möglich.

OÖVP setzt eine wesentliche Änderung in der Novelle zum Oö. Sozialberufegesetz durch.

Im zuständigen Ausschuss des Oö. Landtages wurde heute Einigung über eine Neuerung im Oö. Sozialberufegesetz erzielt.  Wir als OÖVP tragen die abgeänderte Novelle mit, weil auf unsere Initiative hin eine wesentliche Adaptierung sowie mehrere Klarstellungen vorgenommen werden, die Gesetz und Anwendung zielgerichtet und praxistauglich machen werden.

OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer

Lehrinhalte werden bei weiterführender Pflege-Ausbildung voll angerechnet

Mit der nunmehrigen Änderung im Sozialberufegesetz sei auch sichergestellt, dass AbgängerInnen der Ausbildung zur Alltagsbegleitung diese Kursinhalte zur Gänze und umfassend bei einer Weiterbildung zur Heimhilfe, Pflegefachassistenz oder Fachsozialbetreuung angerechnet werden. „Heißt, es werden nicht nur einzelne Module angerechnet, sondern alle absolvierten Lehrinhalte und Kurse, sodass eben ein starker Anreiz geschaffen wird, letztlich weiterführend in eine Pflegeberufsausbildung einzusteigen“, erklärt der OÖVP-Sozialsprecher eine seitens der Volkspartei erreichte Klarstellung. Geregelt sei jetzt auch, dass Zivildiener im Bereich der Alltagsbegleitung eine Ausbildung erhalten.

 

Ausbildungs-Einstieg schon mit 16 Jahren möglich

Als zentrales Ergebnis der heutigen Beratungen streicht Hattmannsdorfer hervor, dass nunmehr auf Initiative der OÖVP sichergestellt ist, dass in Form der Ausbildung zur Alltagsbegleitung erstmals bereits 16-Jährige den Zugang zu einer Ausbildung im Sozialbereich finden. „Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer ist auf Basis der heute getroffenen Festlegungen und Klarstellungen nun aufgefordert, im nächsten Schritt umgehend jene Tätigkeitsgebiete festzulegen, in denen Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Alltagsbegleitung Verwendung finden können“, so Hattmannsdorfer.

 

Alltagsbegleitung vorerst nur im Behindertenbereich

Es wurde heute im Rahmen der Beratungen nämlich klargestellt, dass Alltagsbegleiter vorerst nur in der Betreuung von Menschen mit Behinderung Verwendung finden“, schließt der OÖVP-Sozialsprecher.