1. Die Tagespflege ist vor allem für die pflegenden Angehörigen eine große Entlastung. „Ich habe größten Respekt, was in der Pflege jeden Tag geleistet wird. Die Angehörigen stehen oft unter Doppelbelastung durch den Job. Tagespflege soll den Angehörigen die Möglichkeit geben durchzuatmen. Deshalb müssen hier gute Rahmenbedingungen herrschen“, so Stelzer.
2. Tagespflege ist aber auch die beste Medizin gegen die Vereinsamung im Alter, vor der sich ältere Menschen fürchten. Im Rahmen der Tagespflege können Pflegebedürftige tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Vormittage und Nachmittage werden z.B. für Fußpflege, Friseurbesuche, Gedächtnistrainings und gemeinsame Gespräche genutzt.
3. Wir wissen aber auch: Die Herausforderungen in der Pflege sind nicht einfacher geworden. „Die neue Bundesregierung ist daher gefordert, die Pflege zu ihrem Hauptkapitel zu machen“, so Stelzer. Im Vordergrund muss dabei insbesondere auch die Entlastung pflegender Angehöriger stehen.
4. Stelzer fordert von der nächsten Bundesregierung in diesem Bereich 3 konkrete Maßnahmen ein:
- Einen Pflege-daheim-Bonus in der Höhe von 1.500 Euro für alle pflegenden Angehörigen.
- Stärkere Berücksichtigung der Demenz bei der Pflegestufen-Einteilung. Es ist unrealistisch zu glauben, dass man den erschwerten Betreuungsaufwand durch Demenz – wie derzeit geregelt – mit 25 Stunden im Monat abdecken kann. Da braucht es eine realistische individuelle statt pauschale Bewertung. Die Zahl der Demenzkranken wird sich bis 2050 immerhin mehr als verdoppeln
- Anpassung der 24-Stunden Betreuung: Es soll künftig möglich sein, dass eine 24h-Betreuungskraft zwei oder mehr Personen betreut. In der Praxis bedeutet das, dass der Bundeszuschuss in Zukunft auch für Mehrpersonenmodelle in unmittelbarer räumlicher Nähe ermöglicht und gemeinschaftliche faire Anstellungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Besonders wichtig: Qualifikation der Betreuungskräfte und Qualitätssicherung. (Hat bisher beispielsweise ein Ehepaar gemeinsam 24 Stunden Betreuung benötigt, musste man bisher die Pflegebetreuung für eine Person anstellen, die zweite Person wurde sozusagen „inoffiziell“ mitbetreut (die Bundesförderung ist auf 1 Person abgestellt – in Zukunft sollen die Anstellungsmöglichkeiten und die Bundesförderungen erweitert werden). )