
Weitere Entlastung für Gemeinden
Die finanzielle Lage der oberösterreichischen Gemeinden ist ernst. Deshalb hat Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer gemeinsam mit den Gemeindereferenten LH-Stv. Ackerl und Landesrat Max Hiegelsberger sowie mit Vertretern der Grünen und des Städte- und Gemeindebundes eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Gemeinden präsentiert.
Die Maßnahmen zur Entlastung der Gemeinden im Überblick:
- 2012 beträgt die Steigerungsrate bei den Sprengelbeiträgen nur 0,4%. Bis 2015 ist die Steigerungsrate mit durchschnittlich 2,5% jährlich gedeckelt.
- Die Maßnahmen der Verwaltungsreform, insbesondere die Änderung des Dienstrechts, bringen den Gemeinden bis 2015 ca. 45 Mio. Euro.
- Aufteilung der Mittel aus dem Pflegefonds zugunsten der Gemeinden geändert: Statt dem ursprünglich geplanten Schlüssel 70:30, wird er auf 88:12 zu Gunsten der Gemeinden geändert. Die Einnahmen der Gemeinden aus dem Pflegfonds insgesamt betragen mehr als 100 Mio. Euro.
- 40% der Einnahmen des Kleinen Glücksspiels fließen an die Gemeinden. Bis 2015 sind das rund 10 Mio. Euro.
- Die offenen Wasser- und Kanaldarlehen in der Höhe von ca. 310 Mio. Euro werden den Gemeinden in Maastricht-konformen Schritten erlassen.
- Deckelung des Sozialbudgets: Ab 2013 wird der Anstieg maximal den doppelten Betrag des Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst betragen. Die Verringerung des Gemeindeanteils bei den Sozialausgaben aus dem Jahr 2006 bleibt natürlich aufrecht und bringt alleine im Jahr 2012 den Gemeinden eine Ersparnis von 16,7 Mio. Euro.
Politik konkret
Anreizmodell für Kooperationen und Verwaltungsgemeinschaften
- Anstatt Zwangsfusionen neues Anreizsystem für Zusammenarbeit: Gemeinden, die echte Verwaltungsgemeinschaft im Sinne der OÖ. Gemeindeordnung eingehen, erhalten umfangreichen finanziellen Bonus bei Gemeindeumlage.
- Wenn sich zwei oder mehrere Gemeinden darauf einigen, dass nur in einer Gemeinde eine gemeinsame Verwaltung in einem gemeinsamen Amtsgebäude bestehen bleibt, während in den übrigen Gemeinden bei Bedarf eine Bürgerservicestelle eingerichtet werden kann, dann erhalten jene Gemeinden die ihr Amtsgebäude aufgeben:
- Bei der Neugründung einer Verwaltungsgemeinschaft im Jahr 2012 und 2013 wird die Landesumlage für 4 Jahre um 70 % reduziert.
- Bei der Neugründung in den Jahren 2014 und 2015 wird die Landesumlage für 3 Jahre um 50 % reduziert.
- Weitere Maßnahmen:
- Beratungs- und Prozesskosten für Gemeindekooperationen werden gefördert
- Kooperationsprojekte werden gegenüber Projekte von Gemeinden, die Kooperationsmöglichkeiten nicht umsetzen
- Adaptierungen von EDV-Systemen im Zuge von Kooperationen werden ebenfalls gefördert
- „Benchmark-Plattform“ Für den Erfahrungsaustausch aufgebaut und damit eine Vergleichsmöglichkeit und Best-Practice-Beispiele für Gemeinden angeboten.





