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Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (bis 1994: Jahresausgleich) wird vom Finanzamt die Lohnsteuer neu berechnet und einige Freibeträge – wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (steuermindernde Ausgaben) und gewisse Absetzbeträge  berücksichtigt. Diese speziellen Ausgaben  senken dann die Lohnsteuerpflicht.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann fünf Jahre zurück geltend gemacht werden und ist seit 2002 auch online (www.bmf.gv.at) möglich. 

Nach  Einbringung der Arbeitnehmerveranlagung bekommt der Steuerpflichtige einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt  zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat Berufung erhoben werden.


Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerveranlagung

Unterhaltspflicht

Frage: Ich bin für meine zwei Kinder unterhaltspflichtig. Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die tatsächlichen Kosten absetzen?

Antwort: Nein hier werden Pauschalbeträge gewährt. Der Absetzbetrag wird in Höhe von € 25,50 pro Monat für das erste Kind und in Höhe von € 29,20  pro Monat für das zweite Kind gewährt.

Kinderfreibetrag

Frage: Stimmt es, dass ein zusätzlicher Freibetrag pro Kind eingeführt wurde?

Antwort: Ja, grundsätzlich können bei der Arbeitnehmerveranlagung pro Kind € 220 jährlich geltend gemacht werden.

Hortkosten

Frage: Mein Kind geht nach der Volksschule in den Hort, kann ich die Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung abschreiben?

Antwort: Ja, bis zu einem jährlichen Betrag von € 2.300 werden die Kosten ohne Selbstbehalt anerkannt.

Absetzbarkeit von Spenden

Frage: Ich habe an SOS-Kinderdorf und Caritas gespendet, kann ich diese Spenden absetzen?

Antwort: Ja, Spenden an humanitäre Einrichtungen können bis zu 10 % des Vorjahreseinkommens abgesetzt werden

Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags 

Frage: Bis zu welcher Höhe kann ich den Kirchenbeitrag absetzen?

Antwort: Seit dem Jahr 2009 können max. € 200 als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Rückwirkende Beantragung bis zu 5 Jahre 

Frage: Ich habe noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht. Wie lange kann ich diese rückwirkend beantragen?

Antwort: Bis max. 5 Jahre kann ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden.

Bei Halbtagsbeschäftigung 

Frage: Ich bin nur halbtags beschäftigt und zahle keine Lohnsteuer. Hat eine ANV überhaupt einen Sinn?

Antwort: Ja, auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt, kann man bis zu 10 % der geleisteten Sozialversicherungsbeträge, max. € 110, als Negativsteuer ausbezahlt bekommen.

Pflicht zur Veranlagung 

Frage: Muss ich eine ANV machen?

Antwort: Unter gewissen Voraussetzungen ist die Antragstellung verpflichtend, z.B. wenn 2 Bezüge gleichzeitig bezogen wurden, wenn z.B. der Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag zu Unrecht bezogen wurde oder ein Freibetragsbescheid beim Dienstgeber abgegeben wurde.

Absetzbetrag für Alleinerzieher

Frage: Ich bin alleinerziehende Mutter, mein Kind wurde am 17.9.2011 geboren. Kann ich bei der ANV den Alleinerzieherabsetzbetrag für 2011 beantragen?

Antwort: Nein, Voraussetzung für den Alleinerzieherabsetzbetrag ist, dass mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde.

Absetzbetrag für Alleinverdiener

Frage: Ich bin Alleinverdiener und habe 2 Kinder, meine Frau möchte geringfügig dazuverdienen. Verliere ich dadurch den Alleinverdienerabsetzbetrag?

Antwort: Wenn der Partner nicht mehr als € 6.000 im Jahr bezieht, wird der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht gestrichen.

Grundstückskauf 

Frage: Ich habe mir ein Grundstück gekauft, kann ich die Kosten abschreiben?

Antwort: Ja, im Rahmen der Sonderausgaben werden pro Steuerpflichtigen € 2.920,-- anerkannt.

Frage: Ich habe mir ein Eigenheim gekauft, kann ich die Kosten abschreiben?

Antwort: Nein, nur Kosten für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheimes sind steuerlich absetzbar.

Frage: Ich habe heuer sehr hohe Arzt- und Therapiekosten. Kann ich diese abschreiben?

Antwort: Sollten diese Kosten auf Grund einer amtlich anerkannten Behinderung anfallen, sind sie in voller Höhe absetzbar. Wenn keine Behinderung vorliegt, ist Ihnen ein gewisser Selbstbehalt zumutbar. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach Ihrem Einkommen und beträgt zwischen 6 % und 12 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens.

Frage: Meine Tochter studiert auswärts, kann ich die Heimkosten bei der Steuer abschreiben?

Antwort: Ja, aber er werden nicht die tatsächlichen Kosten anerkannt sondern es wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 110,-- gewährt.

Frage: Ich bin von Beruf Koch. Dazu muss ich mir die Arbeitskleidung sowie die Spezialschuhe selber kaufen. Kann ich diese steuerlich geltend machen?

Antwort: Ja, diese Kosten sind abzugsfähig, da sie nicht außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen werden.

Frage: Der Weg von meinem Wohnort zur Firma beträgt über 40 km und es besteht keine Busverbindung. Kann ich dafür Kilometergeld verrechnen?

Antwort: Nein, aber Sie können das Pendlerpauschale beantragen. Die Höhe hängt von der Kilometeranzahl sowie ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich ist, ab. In Ihrem Falle beträgt die Pauschale jährlich € 2.361.

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